Steuern Sie aktiv Ihrer Zukunft entgegen

Bleiben Sie mit uns auf Kurs - Ihre Markkleeberger Steuerkanzlei im Leipziger Neuseenland 

Neues aus der Kanzlei


Zurück zur Übersicht

01.08.2024

Elektronische Rechnung ab 01. Januar 2025

Das Wachstumschancengesetz v. 27. März 2024 führt ab dem 01. Januar 2025 für inländische Umsätze zwischen
Unternehmern (sog. B2B‐Umsätze) die Verpflichtung zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ein.
Die elektronische Rechnung (eRechnung) ist hierbei nach der gesetzlichen Regelung eine Rechnung, die in einem
strukturierten elektronischen Format (XML‐Datei) alle notwendigen Rechnungsangaben enthält, elektronisch
ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Stufenweise Einführung der eRechnung
Die eRechnung soll stufenweise ab 2025 bis 2028 eingeführt werden.
 Rechnungen bis zum 31.12.2026 (für Umsätze von 01.01.2025 bis 31.12.2026) können weiterhin in
Papierformat oder – bei Zustimmung des Empfängers – in einem anderen elektronischen Format;
 Rechnungen bis zum 31.12.2027 (für Umsätze von 01.01.2027 bis 31.12.2027) bei Unterschreiten einer
Umsatzgrenze von 800.000 € in Papierformat oder – bei Zustimmung des Empfängers – in einem
anderen elektronischen Format und
 Rechnungen bis zum 31.12.2027 (für Umsätze von 01.01.2026 bis 31.12.2027) bei Zustimmung des
Empfängers in sog. EDI‐Formaten, die nicht der CEN‐Norm EN 16931 entsprechen oder mit dieser
interoperabel sind
übermittelt werden.
: Diese Übergangsregelungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich jedes Unternehmen
ab dem 01. Januar 2025 mit eRechnungen für Eingangsleistungen konfrontiert sehen kann, ohne dass es seiner Zustimmung bedarf. Die Übergangsregelungen begründen nämlich lediglich Ausnahmen für die Ausstellung von
Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers. Der Leistende selber kann jedoch bereits schon ab dem Jahr 2025
auf das neue eRechnungs‐Format umstellen.



Zurück zur Übersicht


 
Herzlich Willkommen in Markkleeberg

Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Steuererklärung, Einkommensteuer, Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung oder Umsatzsteuervoranmeldung. Auf der Internetseite von Meinel Steuerberater finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei in Markkleeberg sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um die Themen Steuererklärung und Finanzbuchhaltung. In Markkleeberg bieten wir Ihnen ein breites Dienstleis­tungs­spektrum. Eine individuelle und persönliche Beratung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und stets aktuellstem Wissensstand in Sachen Steuererklärung, Steuervorauszahlung oder Umsatzsteuervoranmeldung sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Gemeinsam mit unseren qualifizierten Mitarbeitern und Kooperationspartnern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tatkräftig zur Seite. Bei uns werden Sie umfassend, kompetent und gut betreut. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch.